Meinungsfreiheit als Ausrede für verbale Eskapaden

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Warum die Kommunikation in Politik und Bevölkerung Grenzen überschreitet

von Kim Katya Jansen

Foto: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Datei:Renate_K%C3%BCnast_2009.jpg

„Stück Scheiße“, „Sondermüll“ und „altes grünes Drecksschwein“ sind nur ein paar der Ausdrücke, welche die Grünen-Politikerin Renate Künast über sich ergehen lassen muss. Laut Urteil des Landgerichtes Berlin vom 09.09.2019 seien dies „keine Diffamierungen der Person“, die Aussagen würden vielmehr Sachbezug aufweisen. Beleidigungen gegenüber Politikern sind nichts Neues oder Sonderbares. Dennoch scheinen sie neue Dimensionen anzunehmen und sich der Umgang mit ihnen zu verändern. Doch auch der Umgangston unter den Politikern selbst schlägt einen unprofessionellen Weg ein. Dass sich die Art und Weise, wie über Menschen und Themen gesprochen wird, verändert, lässt sich dabei nicht nur in Deutschland, sondern auch international feststellen. Wenn sich Staatsoberhäupter in der Öffentlichkeit sexistisch äußern oder ganze Bevölkerungsgruppen diskreditieren, ohne dass ihnen mehr als eine kurze Welle des Entsetzens entgegen schwappt, dann zeichnet sich ab, wie schnell man sich in einer Negativspirale des gegenseitigen Umgangs, auch auf nicht-politischer Ebene, befindet und wie widerstandslos dies hingenommen wird. Wenn sich Menschen in wichtigen öffentlichen Ämtern in Ausführung ihrer Arbeit benehmen, als würden sie sich freitagabends an ihrem Stammtisch außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung äußern, dann ist es nicht überraschend, wenn sich der Umgang innerhalb der übrigen Zivilbevölkerung verändert. Es erscheint dadurch immer schwieriger, die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung, Beleidigung und Diffamierungen aller Art zu ziehen.

Grenzenlose Meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit ist in Artikel 5 Grundgesetz garantiert, jedoch nur in den Grenzen des Artikel 5 Absatz 2. Wo diese verlaufen, scheint jedoch zunehmend unklar. Grundsätzlich ist eine Meinung im Sinne von Artikel 5 ein persönliches Werturteil, das jeder in Wort, Schrift und Bild frei äußern und verbreiten darf. Eine Meinung kann also weder richtig noch falsch sein und kann in den verschiedensten Formen kundgetan werden. Doch wann erreicht die Meinungsfreiheit ihre Grenze? Sie kann beispielsweise durch Gesetze eingeschränkt werden, welche die Ehre eines Menschen schützen. Dazu zählt auch der Beleidigungsparagraf § 185 Strafgesetzbuch.

Die Entscheidung des Berliner Landgerichtes bezüglich der Beschimpfungen gegenüber Renate Künast wurde scharf kritisiert. Das Gericht nahm an, dass die Beleidigungen gegen die Politikerin in dem sozialen Netzwerk Facebook, unter anderem „Drecks Fotze“, „haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren“ lägen.

Eine Anwaltskanzlei erstattete daraufhin gegen den Richter des Berliner Landgerichts Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und erhielt dafür viel Zuspruch. Die rechtlichen Bedenken sind evident: Was fällt unter den Tatbestand der Beleidigung, wenn nicht solche Aussagen? Frau Künast ist zwar Person des öffentlichen Lebens, sodass ein berechtigtes Interesse besteht, an ihrer Person Kritik zu üben. Das kann gleichwohl nicht bedeuten, dass sie auch Beleidigungen über sich ergehen lassen muss. An dem Urteil des Landgerichts ist vor allem problematisch, dass Menschen sich in ihren verbalen Eskapaden legitimiert sehen und dadurch in ihrer Wortwahl noch extremer werden.

Abgeordnete berichten vermehrt von extremen Hassmails, die weit unter die Gürtellinie reichen und von öffentlichen Kommentaren, die die Grenzen von Recht und Anstand weit überschreiten. Sie haben meist nicht mehr viel mit ihrer Arbeit in der Politik zu tun, sondern dienen lediglich der negativen Stimmungsmache. Grünen-Politikerin Claudia Roth berichtete der Berliner Zeitung etwa von regelmäßigen Hassmails, in denen extreme Gewaltszenarien an ihrer Person beschrieben würden. Um damit umzugehen, veranstalte sie mit Kolleginnen, die ihr Schicksal teilten, „Hate-Slams“, in denen sie sich gegenseitig die erhaltenen Nachrichten vorlesen würden.

Die sozialen Medien machen es den Menschen mit anonymen Profilen zudem leicht, nicht nur ihre Meinung zu äußern, sondern auch ungehindert die persönliche Integrität anderer anzugreifen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Zu beobachten ist jedoch auch, dass die Nutzer sozialer Medien zunehmend unter ihren richtigen Namen agieren. Die Hemmschwelle, im Internet extreme Töne anzuschlagen und andere Menschen dadurch auf das Übelste zu beschimpfen, sinkt also merklich. Die entsprechenden Nutzer halten ihre Art sich zu äußern inzwischen also für unproblematisch. Dies sorgt dafür, dass auch für Menschen, die einen respektvollen Umgang miteinander pflegen, eine solche Ausdrucksweise immer normaler wird. So schleicht sie sich langsam aber stetig in den gesellschaftlichen Diskurs ein.

Eine Erklärung für dieses Phänomen könnte sein, dass sich die Menschen berechtigt sehen, ihre Ansichten auf extreme Weise kundzutun: Sie sind von deren Richtigkeit überzeugt und wollen mit ihren Aussagen polarisieren, weil dies der Verbreitung ihrer Ansichten zuträglich ist. Es ist nur logisch, dass bei der Vielzahl an Kommentaren unter verschiedensten Beiträgen diejenigen die meiste Aufmerksamkeit generieren, die Grenzen überschreiten und Konfliktpotenzial schaffen. Dies geht zu Lasten eines konstruktiven, zielorientierten Austauschs und intensiviert die verbale Aggression. Wer laut brüllt, kann nur mit noch lauterem Gebrüll übertönt werden. Das Urteil zum Fall Künast bestärkt also den respektlosen Umgang und legitimiert die Überschreitung der rechtlichen Grenzen, da diese ausgehebelt erscheinen. Es bestätigt, dass man mit den schlimmsten Beschimpfungen um sich werfen kann, ohne mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen.

Schlechte Vorbilder

Verbale Ausuferungen finden sich jedoch nicht nur im Verhältnis zwischen Bürgern und Politikern. Auch innerhalb des Deutschen Bundestages und außerhalb des Internets beklagen einige Abgeordnete den zum Teil grenzwertigen Tonfall untereinander. Die Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Kubicki (FDP) und Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) beschrieben in einem Interview mit dem Kölner Domradio Ende 2018 eine radikale Veränderung der Umgangsformen innerhalb des Bundestages im Vergleich zu vorherigen Sitzungsperioden. Nicht nur die Zwischenrufe der Abgeordneten innerhalb der Sitzungen würden respektloser, sondern auch die Art und Weise, wie teils über Themen gesprochen werde, und welche Worte dabei gewählt würden, erscheine grenzwertig.

Allen voran die AfD steht in der Kritik. Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel wurde beispielweise kritisiert für ihre Aussage, „Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse“ trügen nicht zur Sicherung von Wohlstand, Wirtschaftswachstum und dem Erhalt des Sozialstaates bei. Sie erhielt dafür einen Ordnungsruf. Ein solcher kann vom Bundestagspräsidenten gegen Abgeordnete verhängt werden, sofern deren Aussagen die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzen.

 
Auch die Äußerung des Parteivorsitzenden der AfD, Alexander Gauland, der Nationalsozialismus sei lediglich ein „Vogelschiss in über 1.000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte“, brachte der AfD etliche entsetzte Reaktionen ein. Nach Ulrich Schellenberg, dem Präsidenten des Deutschen Anwaltsvereins bewege sich auch diese Aussage an der Grenze zur Strafbarkeit. Obwohl Gauland bereits in der Vergangenheit provokante und teilweise rassistische Aussagen tätigte, reichte eine nachträgliche Relativierung seiner Aussage aus, um die Gemüter zu beruhigen. Da sich verschiedene Mitglieder der AfD immer wieder extrem und grenzwertig bezüglich ähnlicher Themen, unter anderem in Bezug auf die Flüchtlingspolitik, äußern, scheint dies von der Öffentlichkeit zunehmend akzeptiert zu werden. Allgemeines Entsetzen scheint als Rüge zu genügen. Diese Entwicklung hat zur Konsequenz, dass Teile der Bevölkerung in dem verhältnismäßig geringen Widerstand gegen solche Aussagen ebenfalls eine Legitimation sehen, die sie in ihrer eigenen Art der „Meinungsäußerung“ erneut bestärkt. Je öfter etwas gesagt wird, desto weniger schockiert es, bis es schlussendlich als normaler Teil der öffentlichen Meinung akzeptiert wird.

Das erschreckende Endstadium des Verfalls von Anstand und respektvollem Umgang spiegelt sich im 45. Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika wider. Als Donald Trump seine Präsidentschaftskandidatur bekannt gab und 2015/16 Wahlkampf betrieb, gab es viele Zweifler, die nicht im Ansatz damit rechneten, dass es sich bei ihm um den neuen Präsidenten der Vereinigten Staaten handeln könnte. Ein Mann, dessen Wahlspruch auch „grab them by the pussy“ hätte sein können und der dennoch eine reale Chance auf das Amt hat? Niemals. Heute hat sich Trumps Art zu reden ebenfalls in die öffentliche Landschaft eingefügt, genauso wie seine nächtlichen Twitter-Eskapaden. Er nutzt seine ihm eigene Rhetorik gezielt als Stilmittel in seinen Reden und findet damit offensichtlich in großen Teilen der Bevölkerung Anklang. Präsident Trump verkündete Ende Oktober 2019, dass Abu Bakr al-Baghdadi, der Anführer der Jihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS), bei einem US-Angriff in Syrien getötet worden sei. Dabei beschrieb er den Ablauf so, als würde er einen neu erscheinenden Action-Film bewerben wollen. Al-Baghdadi habe „gewinselt, geweint und geschrien“, er sei „wie ein Hund gestorben“ und es sei großartig gewesen, „als ob man einen Film schaut“. Ohne zu vergessen, welch abscheuliche Taten der „Islamische Staat“ verantwortet, scheint es dennoch für den politischen Anführer eines Landes niemals angemessen, sich öffentlich derart zu äußern. Zudem konnte der amerikanische Verteidigungsminister Mark Esper die Ausführungen des Präsidenten nicht einmal bestätigen.

Es wundert also kaum, dass sich der Umgang innerhalb der Zivilbevölkerung verschlechtert, wenn bereits Amtsträger und Vorbilder ein solches Verhalten an den Tag legen. Wenn der Präsident oder der Abgeordnete so redet, wieso sollte ich das nicht auch dürfen?

Auswirkungen auf die Jugend

Die Bevölkerung orientiert sich an in der Öffentlichkeit stehenden Personen, seien es Sportler, Schauspieler, Musiker oder eben Politiker. Vor allem Kinder sind leicht zu beeinflussen. Einige öffentliche Personen scheinen sich ihrer Verantwortung nicht bewusst zu sein. Im Sommer 2016 veröffentlichte der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) das Manifest „Haltung zählt“, in welchem unter anderem vor der zunehmenden Aggressivität in der Sprache und den Umgangsformen gewarnt wurde. Simone Fleischmann, Präsidentin des BLLV, beschrieb in einem Interview mit dem Goethe Institut im November 2016, dass sich das Vergreifen in der Wortwahl mancher Politiker negativ in der Schullandschaft abbilde. Die Schule sei ein Spiegelbild der Gesellschaft und werde merklich von politischen Auseinandersetzungen und dem Umgang mit bestimmten Themen geprägt. Scharfe verbale Auseinandersetzungen in der Politik übertrügen sich schnell auf die Elternhäuser, die Kinder bekämen dies mit und trügen die Konflikte auf Schulhöfe und in die Klassenzimmer. Durch die Verrohung der Sprache seien demokratische Prozesse für Kinder nicht mehr spürbar, so Fleischmann. Kinder lernen von dem, was sie sehen und erleben, und werden sowohl von ihrem Elternhaus als auch von verschiedenen Medien maßgeblich beeinflusst. Auf diese haben Kinder über Handys und andere internetfähige Geräte jederzeit Zugriff. Smartphones, Tablets und Laptops lassen sich aus dem Leben der Kinder nicht mehr wegdenken, sie dürfen aber auch nicht zum Ursprung allen Übels gemacht werden. Durch den uneingeschränkten Zugriff auf jegliche Art von Informationen bleibt es zwar nicht aus, dass Kinder leichter in Kontakt mit verrohter Sprache kommen und diese, je öfter sie sie erleben, auch irgendwann selbst übernehmen. Die Lösung kann aber nicht sein, Handys oder soziale Medien als Sündenbock für den Verfall der Sprache anzusehen. Manch sexistisches oder rassistisches GIF mag es rechtfertigen, den Kindern das Handy aus der Hand zu reißen. Man sollte jedoch vielmehr die Leute zur Verantwortung ziehen, die für die Inhalte verantwortlich sind. Vielen Erwachsenen fällt es schwer, sich nicht von Umwelteinflüssen leiten zu lassen. Kinder wiederum sind noch anfälliger und müssen vor diesen geschützt werden, indem wir entsprechende Inhalte in solch ausgeprägter Form gar nicht erst entstehen lassen oder sie wenigstens nicht uneingeschränkt von der Gesellschaft anerkannt werden.

Je aggressiver und hemmungsloser eine Konversation verläuft, desto eher besteht die Möglichkeit, dass sich eine Person übermäßig provoziert fühlt und der Konflikt sogar in Gewalt endet. Zwar sind Konflikte nicht grundsätzlich etwas Schlechtes, sondern können konstruktiv sein und müssen auch nicht zwangsläufig gewalttätig enden. Wenn aber bereits die Art und Weise, wie wir miteinander und übereinander reden, extreme Ausmaße annimmt und diese immer grenzenloser zu werden scheinen; wenn wir Personen an der politischen und gesellschaftlichen Spitze akzeptieren, die sich ausdrücken, als hätten bestimmte Menschenleben einen geringeren Wert als andere; wenn wir sagen, was wir wollen, weil das nun mal unser Recht aus Artikel 5 des Grundgesetzes sei und uns dafür auch scheinbar keine rechtlichen Konsequenzen drohen, dann dürfen wir uns auch im Nachhinein nicht beschweren, wenn sich unsere Kinder daran ein Beispiel nehmen und unser Fehlverhalten ausreizen – bis es eskaliert.