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Vom Wert der Einheit

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Wie wollen wir erinnern?

von Frederike Hirt

2020 feierte meine Familie 30 Jahre deutsche Einheit. Mein engerer Familienkreis besteht aus Ostdeutschen, die nach ihrem Studium in die alten Bundesländer übergesiedelt sind; aus Ostdeutschen, die geblieben sind und aus Westdeutschen, die gerne darüber Witze machen.  

Mich betrifft das alles nicht mehr. Ich fühle mich nicht als Ostdeutsche – und wäre es dennoch, wenn es die Grenze noch gäbe. 

So wie mir wird es vielen in meiner Generation gehen. Weder die innerdeutsche Grenze noch die Aufbruchsstimmung der 90er Jahre miterlebt, sind wir die erste Generation ohne eigene Erinnerungen. Nach 30 Jahren deutscher Einheit wird es Zeit, die Perspektive dieser Generation von Unbeteiligten einzubringen. 

Wie erinnern wir bisher? 

Mein Wissen über die DDR ziehe ich maßgeblich aus Erzählungen meiner Großeltern und Eltern sowie aus der eigenen Recherche im Anschluss an diese Gespräche. Die Wenigsten meiner Freundinnen und Freunde können darauf zurückgreifen. Im Geschichtsunterricht der 10. Klasse wurde das Thema aus Zeitgründen nicht behandelt, der Deutschunterricht umfasste nur die Nachkriegsliteratur der Bundesrepublik. Das bisherige, öffentlich stattfindende Gedenken ist, was meiner Generation im Alltag bleibt. Doch gerade dieses ist mit Unsicherheiten behaftet. 

Das beginnt bereits mit dem zentralen Tag des Gedenkens. Obschon die tanzenden Menschen auf der Berliner Mauer am 09. November 1989 Sinnbild der Einheit waren und sind, feiern wir die deutsche Wiedervereinigung zu Recht am 03. Oktober. Wird doch der 09. November im kollektiven Gedächtnis stets mit dem Höhepunkt des von der SS 1938 angeführten Novemberpogroms behaftet bleiben. Bereits diese Entscheidung für und gegen jeweils ein Datum ist Ausdruck des komplexen Verhältnisses, in dem NS-Terror und DDR-Diktatur stehen. Es wirft die ungeklärt bleibende Frage auf, wie an die DDR erinnert werden soll, ohne den Fokus auf die Erinnerungskultur an das NS-Regime abzuschwächen. Die Antwort liegt in einer klaren Abgrenzung der Herrschaftssysteme voneinander, die Unterschiede deutlich macht.

1. Unterschied: Intensität des Unrechts 

Erinnerungskultur meint hier die Gesamtheit an wiederkehrenden Elementen des Erinnerns, mit dem Ziel vergangene Ereignisse in einem kollektiven Gedächtnis zu erhalten und eine gemeinsame Identität zu stiften. Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass nur die Lehren der Vergangenheit geschichtsvergessenen Wiederholungen Einhalt gebieten können. Erinnerungskultur findet über den bewussten Umgang mit den Lehren der Geschichte statt und wird aktiv von einer Gemeinschaft errichtet. Ihre Formen sind vielfältig. Sie kann das Errichten eines Mahnmals oder den Erhalt von historisch relevanten Orten bedeuten. Sie kann das Gespräch mit und die Dokumentation von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen umfassen. Im Regelfall wird sie an wiederkehrenden Gedenktagen besonders intensiv ausgelebt, es können aber auch bewusste Momente im Alltag entstehen, wie beispielsweise ein reflektierter Umgang im Geschichtsunterricht oder ein breites Angebot an Kinder- und Jugendbuchliteratur. 

Hinsichtlich der Zeit nationalsozialistischer Herrschaft hat sich seit den 80er Jahren eine besonders intensive Erinnerungskultur herausgebildet. Die Intensität des Erinnerns ist das Resultat des begangenen Unrechts im NS-Staat. Niemals zuvor und nie wieder wurde die Ermordung von Menschenmassen mit einem derartigen Organisationsaufwand perfektioniert. Moderne Methodiken, den Großteil der Bevölkerung trotz oder gerade mit absurden Rassenideologien zu begeistern, finden hier ihren Ursprung und Höhepunkt. Menschen waren und sind nicht immun gegen Massenpropaganda – insbesondere nicht, solange sie Bestandteil eines sozialen Gefüges sind. 

Diese einmalige Dimension der Menschenverachtung ist der erste Unterschied, der bei der Erinnerung an die DDR zwingend Beachtung finden muss. Es darf nicht auf zwei parallele Erinnerungskulturen hinauslaufen, die zwei Diktaturen gleichermaßen anprangern und kommenden Generationen unbeabsichtigt dasselbe Maß an verbrecherischem Charakter vermitteln. Das wird weder dem Schrecken des nationalsozialistischen Völkermordes noch dem Erleben vieler DDR-Bürgerinnen und Bürger gerecht. Die erste Herausforderung eines Erinnerns an die DDR wird es daher sein, die Alleinstellungsmerkmale der NS-Zeit weiterhin zu betonen. 

Umgesetzt werden kann das nur durch einen sensiblen Umgang mit Sprache und eine Schwerpunktsetzung in der öffentlichen Debatte und Schulbildung. Wenn in Hannover ein Mahnmal für die „Opfer von Mauer und Stacheldraht“ direkt gegenüber von einem Mahnmal für die kommunistischen Opfer des NS-Regimes errichtet wird, wird nationalsozialistisches Unrecht relativiert. Entbrennt am Tag des Mauerfalls eine Debatte über die Bezeichnung der DDR als „Unrechtsstaat“ während an demselben Tag des Pogroms der NS-Staat als Unrechtsstaat eingeordnet wird, wird nationalsozialistisches Unrecht relativiert. Wenn es im Bundestag heißt, hinsichtlich der NS-Zeit herrsche eine „umfassende Erinnerungskultur“ und daher müsse auch an „die kommunistische Gewaltherrschaft“ erinnert werden, dann wird nationalsozialistisches Unrecht relativiert. Die Erinnerungskulturen an verschiedene Momente deutscher Geschichte müssen die Andersartigkeit ihrer historischen Anlässe selbst repräsentieren. Durch eine unterschiedlich starke Ausprägung kann im kollektiven Gedächtnis eine Gewichtung des unterschiedlichen Ausmaßes des Unrechts stattfinden. Im Verhältnis zwischen DDR und NS-Staat darf das Erinnern keine unbedachten Parallelen erschaffen. 

2. Unterschied: Kein kollektives Selbstverständnis 

Als kulturelles Element des kollektiven Gedächtnisses funktioniert die Erinnerungskultur nur dann, wenn die betroffene Gesellschaft sie selbst bestimmt und infolgedessen generationsübergreifend auslebt. Bei dem Erinnern an die NS-Diktatur ist diese Haltung Ergebnis eines langen öffentlichen Konflikts gewesen. In den 80er Jahren bildete sich ein kollektives Selbstverständnis der absoluten Verurteilung der nationalsozialistischen Ideologie. Diese konsensuale Abwertung herrscht über die Geschichte der DDR nicht. Der Dissens in der Bewertung der DDR stellt den zweiten Unterschied zur Erinnerungskultur an die NS-Zeit dar. Auf- und Abwertung des DDR-Regimes stehen sich ebenso gegenüber wie die verschiedenen Lebensrealitäten in Ost und West. Soll ein kollektives Selbstverständnis entwickelt werden, muss zunächst dieser Dissens aufgelöst werden. 

Entscheidend ist hierfür, wer die Diskussion über das Erinnern an die DDR dominiert. Arbeitet die Bundesrepublik die Gräueltaten der NS-Zeit auf, so tut sie dies in dem Bewusstsein, die Lehren der eigenen Geschichte erhalten zu müssen. Behandelt sie DDR-Unrecht auf dieselbe Weise, urteilt sie über eine teilweise fremde Geschichte. Dadurch steht sich eine „von außen bestimmte“ Analyse von Macht- und Unterdrückungsstrukturen der individuellen Alltagserfahrung der ehemaligen DDR-Bürgerinnen und Bürger gegenüber. Allen voran ist deshalb den Bürgerinnen und Bürgern der ehemaligen DDR zuzustehen, den Umgang mit ihrer eigenen Geschichte maßgeblich zu bestimmen. Möglich wird das, wenn sie als Zeitzeuginnen und Zeitzeugen aktiv in die Geschichtsvermittlung eingebunden werden. Oder bei der Gestaltung von Gedenkstätten dezidiert ostdeutsche Künstlerinnen und Künstler zum Zug kommen.

Der Dissens kann auch aufgelöst werden, wenn er auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zusammengeführt wird: Auf die Sehnsucht der 80er Jahre nach der Wiedervereinigung und die Freude der anfänglichen Zeit in Einheit. Der Fokus auf ein Erinnern an ein zweigeteiltes Land würde die beiden unterschiedlichen Lebensrealitäten gewissermaßen spiegeln. Die unterschiedliche Sicht auf die DDR (und auch auf die Bundesrepublik) sollte über diesen Blickwinkel Teil des kollektiven Selbstverständnisses einer einst „geteilten Nation“ werden. Daraus folgt, dass eine Erinnerung an die DDR inhaltlich immer auch eine Erinnerung an die jüngere deutsche Geschichte einschließt. Das können die unterschiedlichen Formen der Frauenemanzipation oder Bildungssysteme sein, aber natürlich auch eine Gegenüberstellung von Wirtschaftssystemen und Staatstheorie umfassen.

3. Unterschied: Zeitliche Distanz 

Nicht zu vergessen ist, dass auch die Erinnerungskultur an die nationalsozialistische Herrschaft erst ungefähr vierzig Jahre nach dem Tag der bedingungslosen Kapitulation entstehen konnte. Erinnern heißt auch, Geschichte zu bewerten – und das braucht der Erfahrung nach Zeit.

Unsere Generation ist die erste, die sich nicht in ehemalige Bürgerinnen und Bürger der DDR und der Bundesrepublik einteilen lässt. Dadurch ist unsere Perspektive eine von Unbeteiligten, was eine unbefangene Bewertung von Geschichte jedenfalls erleichtert. 

Nun darf daraus nicht der Zirkelschluss gezogen werden, dass es in den kommenden zehn Jahren doch um das Errichten einer Erinnerungskultur an die DDR gehen sollte, die der des Nationalsozialismus gleicht. Die ersten beiden genannten Unterschiede gilt es weiterhin zu erkennen. Wir müssen berücksichtigen, dass das Unrecht der DDR-Diktatur nicht dem Unrecht der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft mit der davon mitgerissenen Bevölkerung gleichkommt. Und dass der Fokus des Erinnerns auf der Sichtbarkeit zweier Lebensrealitäten, die die deutsche Einheit beide herbeigesehnt haben, liegen sollte. Zentrales Mittel ist hierfür die aktive Auseinandersetzung mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die beide Lebensrealitäten am nächsten wiedergeben können. In diesen Dialog zu gehen, ist der Auftrag unserer Generation. Das 30jährige Jubiläum der deutschen Einheit bietet hierfür einen Anstoß. Machen wir etwas daraus.