Ist es Zeit für ein digitales Staatsexamen?

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von Anna Isfort und Ennio Friedemann

Jedes Jahr schreiben in Deutschland ca. 14.000 angehende Jurist:innen das erste Staatsexamen und ca. 13.000 das zweite. Ein Großteil davon – man glaubt es kaum – immer noch mit der Hand.  

Während für ausländische Jurist:innen eine digitale Prüfung bereits die Norm ist, konnten sich die deutschen Bundesländer bisher nicht überzeugend zu einer Prüfung am PC durchringen. Dabei wäre dies nicht nur zeitgemäßer, dieses Prüfungsformat wäre vor allem auch verfassungsmäßiger.  

In jeder Examensklausur sitzen Kandidat:innen mit Schienen oder Bandagen. Der Satz „in den letzten beiden Klausuren musste ich dann auch eine Schmerztablette nehmen“ ist jede:r Jurastudent:in hinlänglich bekannt. Es gibt zwar keine genauen Statistiken darüber, wie viele Jurastudent:innen während des Studiums unter Sehnenscheidenentzündungen leiden, fest steht allein: Es sind zu viele. Angesichts der weitestgehend digitalisierten juristischen Praxis drängt sich die Frage auf: Warum müssen wir unsere Prüfungen in einem Format ablegen, das einen Großteil der Student:innen dazu zwingt, „ihr körperliches Wohlbefinden in nicht unerheblicher Weise zu beeinträchtigen“ und bei einigen sogar (irreversible) körperliche Schäden hervorruft?  

So ist es selbst nach längeren Recherchen nicht gelungen, einen einzigen juristischen Beruf zu finden, für den es erforderlich wäre, ca. 200 Seiten per Hand möglichst leserlich schreiben zu können. Abgesehen vom Umsatz der Hersteller von Voltaren und Ibuprofen, fällt es schwer, auch nur einen „vernünftigen Grund“ dafür zu finden, dass im 21. Jahrhundert irgendein Mensch noch sechsmal ca. 35 Seiten per Hand schreiben sollte. Während das digitale Staatsexamen also kaum Nachteile mit sich bringt, würde es dafür sorgen, dass nicht mehr ein großer Teil der Studierenden während der Prüfung unter starken Schmerzen leidet. Ohne diese Frage einer ausführlichen verfassungsrechtlichen Prüfung unterziehen zu müssen, liegt das Ergebnis schon auf der Hand. Allein die körperlichen Beeinträchtigungen einer analog abgelegten Examensphase überwiegen ihre (ohnehin nicht erkennbaren) Vorteile gegenüber einer digitalen Durchführung deutlich. 

Auch die grundgesetzlich geforderte Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung wird vom derzeitigen Prüfungsformat in Frage gestellt. Vielen Menschen mit Behinderung ist es digital leichter oder überhaupt nur so möglich, das Examen abzulegen. Dies ist zwar in der aktuellen Situation in Rahmen eines Nachteilsausgleiches möglich. Allerdings ist dies immer mit einem erheblichen Mehraufwand für die betroffene Person verbunden. Außerdem ist dadurch, dass nur im Rahmen eines Nachteilsausgleichs die Prüfung digital ableget werden kann, für Korrektor:innen erkennbar, dass ein Studierender einen solchen beansprucht. Auch dies kann sich in beide Richtungen auf die Bewertung dieser Klausur auswirken und eröffnet also – ohne Not – die Möglichkeit, bei der Bewertung verbotenerweise an ein Merkmal des Art. 3 Abs. 3 GG anzuknüpfen. 

Abgesehen von den altbekannten Nicht-Argumenten „Das haben wir schon immer so gemacht“ und „Uns hat das ja auch nichts geschadet“ (wobei Letzteres vor oben beschriebenem Hintergrund sehr zweifelhaft erscheint) gibt es damit keinen vernünftigen Grund gegen die sofortige Einführung des digitalen Staatsexamens.  

Es ist also höchste Zeit für ein digitales Staatsexamen.